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HOHE STEUERLASTEN – DOCH WO IST DER VERSTEUERTE GEWINN?

HOHE STEUERLAST FÜR KLEINE BETRIEBE- GEWERBESTEUER, EINKOMMENSTEUER UND CO.

Das Abführen der unternehmerischen Steuern bei gewerblichen Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (Anmeldung per Gewerbeanmeldung) beschränkt sich – abgesehen von der Mehrwertsteuer auf Umsätze – auf die Gewerbesteuer und Einkommenssteuer. Freiberufliche oder andere, nicht gewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (gem. EStG bzw. KStG), zuzüglich Hinzurechnungen und abzüglich Kürzungen. Für beide Gesellschaftsformen wird ein Freibetrag von 24.500 € gewährt.

Bei beiden Gesellschaftsformen tätigt der Unternehmer Privatentnahmen, Gehaltszahlungen erfolgen nur bei den Angestellten. Die Einkommenssteuer zahlt der Gewerbetreibende auf diese Privatentnahmen bzw. den Gewinn des Geschäftsjahres.

HAFTUNGSPROBLEM STEUERLICHE AUSWERTUNGEN

Viele Klein- und Mittelständischen Unternehmen heften die monatlichen Auswertungen des Steuerberaters ab, denn häufig fehlt die Zeit und eine einfache Erklärung zu diesen Auswertungen. Damit vernachlässigen die Unternehmer ihre unternehmerischen Pflichten, diese Auswertungen hinsichtlich ihrer Richtigkeit zu prüfen, denn nur der Unternehmer haftet für die Richtigkeit dieser Auswertungen und Meldungen an das Finanzamt!

Diese Haftungsrisiken sollten auch Klein- und Mittelständische Unternehmen mit einem einfachen und nicht zeitaufwendigen Controllingsystem ausschließen!

LIQUIDITÄTSPROBLEM STEUERLAST – GRENZPROBLEM STEUERLAST

Für viele Klein- und Mittelständischen Unternehmen kommen die Nachzahlungen oder Vorauszahlungen der Steuerlast völlig überraschend. Es gibt oftmals keine finanziellen Reserven, die dafür eingeplant worden sind.

Dazu kommt das Liquiditätsproblem der Umsatzsteuer ab einem Netto-Jahresumsatz von 500.000 €. In der Wachstumsphase des Unternehmens kann diese Umsatzgrenze schnell überschritten werden. Ab dieser Grenze unterliegt das Unternehmen der Soll – Versteuerung (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten). Die Umsatzsteuerzahllast wird dann gegenüber dem Finanzamt fällig, wenn der Unternehmer die Rechnung schreibt, unabhängig von deren Zahlungseingang!

Diese Liquiditätsrisiken der Steuerzahllast sollten auch Klein- und Mittelständische Unternehmen mit einem einfachen und nicht zeitaufwendigen Controllingsystem ausschließen!

Das Unternehmen wird ebenfalls ab einer Umsatzgrenze über 500.000 € (oder Gewinngrenze über 50.000 €) bilanzierungspflichtig. Hier gibt es weitere Möglichkeiten des Controllings. Controlling ist die Planung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens.

HOHE STEUERLAST – DOCH WO IST DER VERSTEUERTE GEWINN?

Diese Frage wird uns sehr häufig gestellt. Die vom Steuerberater berechnete und gemeldete Steuerlast (Nachzahlung, Vorauszahlungen) ist enorm hoch – meist so hoch, dass sie nicht von zur Verfügung stehenden Geldern beglichen werden kann – und der Unternehmer weiß nicht, wo der zu versteuernde Gewinn hin ist?!

PROBLEMLÖSUNG:
DIE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG

Kunden der Unternehmensberatung Möller besitzen einen monatlichen Servicevertrag, ab 75 Euro (netto) pro Monat. Mit dieser Servicevereinbarung kann der Unternehmer folgende Leistungen bzw. folgende Sicherheiten erhalten:

1. Prüfung der steuerlichen Auswertungen auf Richtigkeit (zur Ermittlung der richtigen Zahllast, ggf. Korrektur mit dem Steuerberater)

2. Erklärung der steuerlichen Auswertungen (zur Nachvollziehbarkeit und Beantwortung der Frage: Wo ist das versteuerte Geld hin?)

3. Aufbau eines einfachen Controllingsystems (zum Ausschluss der Liquiditätsprobleme und Haftungsrisiken, die aus den hohen Steuerzahllasten resultieren)

4. Gemeinsame Pflege des Controllingsystems (Aufwand: ca. 30 Minuten / Monat)

Ableitung von Maßnahmen, wenn finanzielle / wirtschaftliche Schwierigkeiten zu erwarten sind und

6. Stetige Optimierung des Unternehmens zur Verbesserung der Ergebnisse (Gewinn, Rentabilität, Produktivität)

Unter Kontakt können Sie gleich einen kostenfreien Ersttermin vereinbaren.

Informieren Sie sich zu unserem kompletten Leistungs-Kosten-Angebot unter: Arbeitsmodelle – Kosten – Förderung.

Ihre admago GmbH mit Sitz in Erfurt