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ANPASSUNG INSOLVENZRECHT 2016-2017 – DIE CHANCE

ANFORDERUNGEN DER EU AN DAS DEUTSCHE INSOLVENZRECHT

Die Anforderungen der EU haben auch Auswirkungen auf das aktuelle Insolvenzrecht in Deutschland. Mittels einer verbesserten Moderation vor der Insolvenz sollen Stigma und Schwierigkeiten der klassischen Insolvenz weitgehend vermieden werden. Als Diskussionsvorlage in der deutschen Gesetzgebung dient u.a. das sogenannte „Scheme of Arrangement“ aus Großbritannien.

Durch die Moderation eines fachkundigen Dritten / Sanierers sollen mit dem überarbeiteten Insolvenzrecht vor allem die operativen Ursachen, die zu der Krise führten, analysiert, festgestellt und mit den Beteiligten zügig behoben werden. Vor allem im kaufmännischen – finanziellen und Managementbereich soll die externe Unterstützung ansetzen. Deshalb ist eine betriebswirtschaftliche Expertise des Sanierers von großem Vorteil. Aufgepasst! Insolvenzverwalter dagegen verwalten die Insolvenzmasse bzw. wickeln ab.

Es sollten jedoch keine falschen Anreize gegenüber Existenzgründern und Unternehmern gesetzt werden, die Insolvenz einfach und schnell „loszuwerden“. Vielmehr ist der ganzheitliche (bereichsübergreifende) und langfristige Ansatz gefragt, ein strategisch aussichtsreiches Unternehmenskonzept zu entwickeln und parallel dazu die operativen Prozesse zu planen und weiterzuentwickeln.

Sollte die Moderation scheitern, muss sie zur regulären Insolvenz führen.

DAS NEUE INSOLVENZRECHT SOLL KRISEN NOCH BESSER BESEITIGEN HELFEN

Unternehmenskrisen durchlaufen verschiedene Phasen, die meist in 5 Kategorien eingeteilt werden. Die Creditreform hat ermittelt, dass ca. 72% auf Managementfehler – also interne Krisen – zurückzuführen sind. Je nach Alter und Größe des Unternehmens ist die Krisenanfälligkeit – insbesondere aufgrund von Managementfehlern – gering oder hoch.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Kleinstunternehmen bis 500 Tsd. Euro Jahresumsatz insolvent gehen, liegt bei über 63%.  Das 5. Jahr nach der Gründung überleben nur knapp 50%.

Eine Managementunterstützung für Kleinunternehmen – ab 99 Euro / Monat – bietet deshalb Unternehmensberatung Möller und Kollegen. Diese Unterstützung geht weit über die Steuerberatung hinaus und ist für jeden Kleinbetrieb Mehrwert und Sicherheit zugleich (siehe Modell Servicevertrag).

MIT DEM NEUEN INSOLVENZRECHT EINEN SCHNELLEN KONSENS ZWISCHEN DEN INTERESSEN- UND ANSPRUCHSGRUPPEN ERREICHEN

Je mehr Interessen- und Anspruchsgruppen, vor allem Investoren oder Business Angels im Unternehmen vertreten sind, desto höher der Moderationsaufwand im Insolvenzprozess.

Insbesondere Investoren oder Business Angels orientieren sich am eigenen Exit-Plan und eigenen Kennzahlenvorgaben wie ROI (Return on Investment, auch Kapitalrentabilität, Kapitalrendite, Kapitalverzinsung), Unternehmenswert und Cash-Flow, sodass notwendige Ziele in der Restrukturierung bzw. Sanierung gemeinsam erarbeitet werden müssen. Konsens und Kompromisse müssen moderiert werden.

Weitere Interessen- und Anspruchsgruppen des Unternehmens, wie z.B. Mitarbeiter, Partner etc. besitzen ebenfalls eigene Ziele und Vorstellungen. Es liegt somit auf der Hand, dass der Unternehmer den Konsens nicht zeitnah und nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, da dieser meist auch emotional betroffen ist.

In jedem Fall sollen Minderheiten im Unternehmen geschützt werden, so dass Mehrheitsentscheidungen mit 75% der Stimmrechte möglich werden müssen, um das Unternehmen handlungsfähig zu halten.

MASSNAHMEN IM NEUEN RAHMEN DES INSOLVENZRECHT

Die Krise beginnt schleichend, nimmt ihren eigenen Lauf, wird dann im Unternehmen bekannt und spitzt sich immer weiter zu – bis zum Exit oder Neubeginn.

Ob im Rahmen einer ManagementberatungTurnaround Beratung, der Restrukturierung, der Sanierung oder der Insolvenzberatung – alle Maßnahmen, die vom krisengeplagten Unternehmen oder der ungewollten Insolvenz wegführen, sind hilfreich.

Welche Maßnahme bzw. Beratungsform geeignet ist, ist vom Unternehmen und vom Krisenstadium abhängig.

Häufig auftretende Stakeholder- sowie Strategiekrisen können bereits mit einer Managementberatung, Turnaroundberatung oder Restrukturierungsberatung bekämpft werden.

Bei darauf folgenden Krisenstadien, wie die Produkt- und Absatzkrise, die Erfolgs- und Liquiditätskrise sind schon Sanierungsmaßnahmen mit einem Sanierungskonzept oder die Insolvenzberatung und Insolvenzbegleitung sinnvoll.

FINANZIERUNG DER MODERATION ODER BERATUNG

Für die Finanzierung gibt es von unterschiedlichen Stellen Zuschüsse bis zu 90% des Honorars. Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gern im unverbindlichen Kennenlerngespräch zu Ihren Möglichkeiten.