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AUFGEPASST EXISTENZGRÜNDER – DAS FRANCHISESYSTEM

DAS FRANCHISESYSTEM – EINE FORM DER EXISTENZGRÜNDUNG

Die Entscheidung für eine Existenzgründung trifft man statistisch nur einmal im Leben, mit 42 Jahren. Das Franchisesystem ist immer häufiger eine Option für die eigene Existenzgründung.

Folgende Checkliste fasst die wichtigsten Prüfkriterien für den künftigen Existenzgründer zusammen.

CHECKLISTE ZUM FRANCHISESYSTEM

INFORMATIONEN AUS DEM FRANCHISEKONZEPT

Die Prüfung sollte mit dem Franchisekonzept des Franchisegebers beginnen. Aus diesem sollte – mit verständlichen und einfachen Worten – hervorgehen, um was es sich für ein Geschäftsmodell handelt.

Das Geschäftsmodell ist ausschlaggebend für den Erfolg des Existenzgründers (Franchisenehmers). Es sollte sachlich und kaufmännisch überzeugen und langfristige Perspektiven für den Existenzgründer (Franchisenehmer) beinhalten.

Innovative Franchisesysteme besitzen ein Qualitätsmanagementsystem, sind ggf. zertifiziert und entwickeln sich ständig weiter. Dazu gehört es auch, dass sich Franchisenehmer aktiv in die Entwicklung einbringen können.

Fragen, die sich der Gründer stellen sollte:

  1. Was sind die Erfolgsfaktoren des Franchisekonzeptes, gibt es ein Alleinstellungsmerkmal / USP? Können bzw. wie schnell können diese Erfolgsfaktoren von Mitbewerbern „kopiert“ werden?
  2. Welches Ergebnis hat eine eigene Wettbewerbsanalyse? Welche (ähnlichen) Leistungen bieten wie viele andere Unternehmen an bzw. lösen das Kundenproblem auf eine ähnliche / andere Art und Weise? Worin liegen – verglichen mit dem Wettbewerb – die Stärken und Schwächen / Nachteile des Franchisesystems?
  3. Wie wurde das Geschäftsmodell in den letzten Jahren weiterentwickelt?
  4. Über welche Möglichkeiten kann sich der Franchisenehmer künftig in die Entwicklung einbringen?

INFORMATIONEN ÜBER DEN FRANCHISEGEBER

Ist das Geschäftsmodell bekannt, sollte sich der Gründer einen Überblick verschaffen, wie der Franchisegeber aufgestellt ist.

Dabei sollte der Gründer beachten, dass ihn nur ein kaufmännisch und fachlich einwandfrei geführtes Unternehmen (Franchisegeber) optimal, ohne größere Haftungsrisiken, unterstützen kann.

Fragen, die sich der Gründer stellen sollte:

  1. Wann wurde das Unternehmen des Franchisegebers gegründet?
  2. Wer sind die Gesellschafter bzw. Besitzer?
  3. Was sagen aktuelle Wirtschaftsauskünfte (BÜRGEL oder CREDITREFORM)?
  4. Wie sind die aktuellen Jahresabschlüsse des Franchisegebers zu beurteilen? (www.bundesanzeiger.de)

ERKUNDIGUNGEN ZU „PRÜFSIEGEL“ UND BEWERTUNGEN DRITTER

Die Mitgliedschaft in Verbänden oder die Vermarktung auf Handelsplattformen gegen Provision ist keine Garantie und Sicherheit für ein funktionierendes Franchisekonzept. Unternehmerische Garantien und Sicherheiten gibt es nicht.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, das Franchisekonzept sowie den Franchisegeber hinsichtlich der Innovation, Umsetzungsfähigkeit bzw. wirtschaftliche Tragfähigkeit mit den individuellen Voraussetzungen des künftigen Franchisenehmers zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Eine neutrale, sach- und fachmännische Prüfung des Experten bringt eine bedeutend höhere Planungs- und Umsetzungssicherheit und reduziert erheblich wirtschaftliche und Haftungsrisiken des Franchisenehmers!

LEISTUNGEN UND GEBÜHREN DES FRANCHISESYSTEMS

Die wichtigste Leistung eines Franchisegebers ist das (grundsätzlich) wirtschaftlich tragfähige und bewährte Geschäftsmodell. Wenn dies langfristig ausgelegt ist und nachweisbar funktioniert, ist das Fundament vorhanden.

Der Gründer sollte vertraglich zugesicherte Leistungen prüfen, wie z.B. Markenschutz, Einkaufsvorteile, Schulungen etc.

Bei den Gebühren gibt es keine festgelegten Ober- und Untergrenzen. Letztendlich ist nicht die angebotene Lizenzgebühr für den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg des Franchisesystems ausschlaggebend, sondern das Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben bzw. Ertrag und Aufwand.

Meist gehen Franchisenehmer (als rechtlich und wirtschaftlich Selbständige) hohe / zu hohe Abhängigkeiten gegenüber dem Franchisegeber ein. Diese Verpflichtungen können sich in unterschiedlichster Art widerspiegeln und müssen deshalb – vor allem mit langfristiger Perspektive – geprüft und abgewogen werden.

WIRTSCHAFTLICHKEIT DES FRANCHISEMODELLS

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des neuen Unternehmens – als neuen Standort – ergibt sich aus den prognostizierten Einnahmen und den individuellen Kosten / Steuern (auch nach Abzug aller Lizenz-Gebühren) sowie nach Abzug der Einkommensziele des Existenzgründers.

Diese müssen natürlich in einem individuellen Businessplan, mit einer Ertrags- und Liquiditätsberechnung plausibilisiert werden, um das Franchise-Modell mit den persönlichen Verhältnissen des Gründers und den eigenen Standortverhältnissen bewerten zu können.

Sollten diese eigenen Berechnungen / PLAN-Zahlen von den Durchschnittswerten der bisherigen Franchisepartner stark abweichen, müssen die Abweichung genau hinterfragt und durch den Franchisegeber begründet werden.

Siehe Erstellung Businessplan.

GESPRÄCHE MIT VORHANDENEN FRANCHISENEHMERN

Sind bereits weitere Franchisenehmer existent, sollte der Gründer das persönliche Gespräch mit ihnen suchen.

Diese Gespräche erlauben eine weitere Plausibilisierung des Franchisesystems und bestenfalls erhält man Tipps, die bei der Umsetzung des Konzeptes wichtig sind bzw. (Lern-)Kosten sparen.

Fragen, die der Gründer stellen sollte:

  1. Würde die Entscheidung noch einmal für dieses System fallen?
  2. Wie sieht der normale Arbeitstag aus? Was sind die Hauptaufgaben?
  3. Werden Umsatz- und Gewinnziele erreicht?
  4. Wann wird die Gewinnschwelle erreicht?
  5. Auf was muss besonders geachtet werden?

PRÜFUNG DES FRANCHISEVERTRAGS

Grundsätzlich sollte der Vertrag von einem Sachverständigen geprüft werden.

Ein Franchisevertrag enthält vor allem den Geschäftszweck, Laufzeit / Kündigungsfristen, ggf. Konditionen im Falle von Darlehen etc., Gebietsschutz sowie alle Rechte, Pflichten und Haftungs- / Schadensersatzregelungen beider Parteien.

Festlegungen auf ein nationales Recht, ein Streitverfahren / Streitregeln und ein Gerichtsort im Streitfall reduzieren künftige Kosten / Schäden um ein Vielfaches.

VORBEREITUNG AUF DAS GESPRÄCH / DIE VERHANDLUNG MIT DEM FRANCHISEGEBER

Der Franchisegeber benötigt immer einen Pilotstandort, also mind. einen funktionierenden Betrieb, den sich der Existenzgründer ansehen sollte.

Fragen, die sich der Gründer stellen sollte:

  1. Gibt es einen Pilotbetrieb? Wenn ja, wer führt diesen (Franchisegeber oder Franchisenehmer)?
  2. Gibt es bereits betriebswirtschaftliche Auswertungen zum Pilotbetrieb?
  3. Wie war die bisherige kaufmännische Entwicklung?
  4. Besteht das Franchisekonzept länger, wie hat sich die Anzahl der Standorte in den letzten 5 Jahren entwickelt?
  5. Ist das Franchisesystem auch in anderen Ländern aktiv?

 

Die Checkliste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient vielmehr dem Interessierten bzw. Existenzgründer dazu, sich einen ersten Überblick zu verschaffen und rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Prüfung bzw. Plausibilisierung des Franchisemodells durch Dritte, die individuelle Anpassung an persönliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen und die erste vertragliche Vorprüfung kann bis zu 80% gefördert werden.