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BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

INKRAFTTRETEN UND ZIELE DER BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG

Die Bundesregierung hat die Neuveröffentlichung der Verordnung beschlossen. Bis zur Zustimmung des Bundesrates ist noch die bisherige Fassung aus dem Jahr 2002 gültig. Ziel der Neufassung ist:

– ein besserer Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln
– und beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen,
– die Anwendungsvereinfachung von Arbeitsschutzregelungen
– sowie die Optimierung des Arbeitsschutzes allgemein.

 

Der Schwerpunkt liegt künftig im Bereich Unfallrisiken. Dazu zählen insbesondere die Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen oder Manipulationen. Zudem sind Angaben zur altersgerechten Gestaltung sowie zu ergonomischen und psychischen Belastungen im Umgang mit Arbeitsmitteln enthalten.

Die Betriebssicherheitsverordnung enthält künftig keine doppelten Regelungen und Überschneidungen mit anderen Verordnungen. Bspw. werden Hinweise zu den Erfordernissen im Brand- und Explosionsschutz aus der Betriebssicherheitsverordnung herausgenommen und befinden sich künftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung.

Ein Infor­ma­ti­ons­ser­vice der admago GmbH mit Sitz in Erfurt.