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HAFTUNG IN DER GMBH MIT DEM PRIVATVERMÖGEN

DIE HAFTUNG DER GMBH

Die Haftung der GmbH (Gesellschaft mit begrenzter Haftung) begrenzt sich im Regelfall auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen auch Geschäftsführer / Gesellschafter der GmbH unbegrenzt mit dem Privatvermögen haften müssen.

PRIVATHAFTUNG WEGEN FEHLENDER HANDELSREGISTER-EINTRAGUNG

Bis die UG oder GmbH im Handelsregister eingetragen ist, besitzt sie den Status einer Vor-Gesellschaft in Form einer BGB-Gesellschaft. Somit haften alle Gesellschafter privat, unbegrenzt und gesamtschuldnerisch gegenüber Dritten.

Gesamtschuldnerisch heisst, ist ein Gesellschafter nicht in der Lage, seine finanzielle Haftung zu übernehmen, haften der / die anderen Gesellschafter für ihn privat und unbegrenzt mit.

PRIVATHAFTUNG WEGEN PFLICHTVERLETZUNG

Das deutsche Gesetz erwartet, dass ein Geschäftsführer in seiner Branche kompetent und in der Lage sein muss, die Geschäfte der GmbH mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ auszuführen. Damit übernimmt der GmbH Geschäftsführer auch eine Vielzahl von kaufmännischen Pflichten und Aufgaben.

Beachtet der GmbH Geschäftsführer diesen Grundsatz nicht, können Schadensersatzansprüche der Gesellschaft entstehen.

Diese Haftung besteht auch, wenn der Geschäftsführer auf Weisung der Gesellschafter gehandelt hat, wenn auch nur in gemilderter Form.

PRIVATHAFTUNG WEGEN INSOLVENZVERSCHLEPPUNG

Das Gesetz legt fest, dass Geschäftsführer einer GmbH und UG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag stellen müssen.

Mit einem auf den Betrieb zugeschnittenen Controlling ist der Geschäftsführer jederzeit in der Lage, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. Weitere Informationen zur Klärung und Beantragung einer Regelinsolvenz erhalten Sie unter Insolvenzberatung.

Unternehmensberatung Möller und Kollegen ist ein zertifiziertes Beratungsunternehmen für die Mittelstands- / Managementberatung. Mit dem monatlichen Servicevertrag ab 99 Euro (netto) erhalten UG- oder GmbH Geschäftsführer kaufmännische Unterstützung und Sicherheit bei der Ausführung aller kaufmännischen Tätigkeiten.