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BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

INKRAFTTRETEN UND ZIELE DER BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Die Bundesregierung hat die Neuveröffentlichung der Verordnung beschlossen. Bis zur Zustimmung des Bundesrates ist noch die bisherige Fassung aus dem Jahr 2002 gültig. Ziel der Neufassung ist: – ein besserer Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln – und beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen, – die Anwendungsvereinfachung …

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