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UNGENUTZTE MÖGLICHKEITEN IM FALLE DER INSOLVENZ

CHANCEN DES ESUG’S

Besonders kleine und mittlere Unternehmen, die die Thüringer Wirtschaft prägen, wissen oftmals in besonderen Situationen wie Krisen bzw. Insolvenz nicht, welche neuen Chancen das Insolvenzrecht mit dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“ bietet.

Seit das ESUG 03/2012 in Kraft getreten ist, wurden nur 2,7 % der deutschlandweiten Unternehmensinsolvenzen in Eigenverwaltung durchgeführt.

Kleine und mittlere Unternehmen scheinen – so eine aktuelle Studie der Unternehmensberatung Roland Berger – vor allem mit der Antragsstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schwierigkeiten zu haben. Die befragten Unternehmen kritisieren die komplexen Abstimmungsprozesse zwischen den vielen Beteiligten und die Anforderungen an die Konzeption / Dokumentation der Antragstellung.

Das Hauptproblem scheint die Erarbeitung eines vollständigen, schlüssigen und überzeugenden Sanierungskonzeptes.

Parallel dazu sind über 40 % der beantragten Eigenverwaltungsverfahren in die Regelinsolvenz übergegangen – im Vergleich zum Vorjahr lag der Anteil noch bei ca. 35 Prozent! Die punktuelle, externe Unterstützung durch einen Unternehmensberater kann dem Unternehmer / Geschäftsführer bei diesen neuen Aufgaben und Herausforderungen im Falle der Sanierung oder Insolvenz sehr unterstützen.

 

UNTERNEHMENSBERATUNG admago GmbH

Das ESUG bzw. das mögliche Schutz­schirm­ver­fah­ren schafft für noch nicht zah­lungs­un­fä­hige Schuld­ner die Mög­lich­keit, unter Bei­be­hal­tung der Kon­trolle und unter Auf­sicht eines vom Unter­neh­mer vor­ge­schla­ge­nen vor­läu­fi­gen Sach­wal­ters, inner­halb einer drei­mo­na­ti­gen Frist einen Sanie­rungs­plan zu erar­bei­ten und vorzulegen.

Unter­neh­mens­be­ra­tung Möl­ler und Kol­le­gen unter­stützt mit:
– der Ermitt­lung der Zah­lungs­fä­hig­keit,
– der Erstel­lung einer Fort­füh­rungs­pro­gnose bzw.
– der Erstel­lung des Sanie­rungs­kon­zep­tes nach IDW S6,
– der Restrukturierung / Sanie­rung des Unternehmens,
– der Beschaffung von „frischem“ Kapital und
– der gesamten Abstimmungskommunikation.

Für die notwendige Rechtssicherheit arbeitet Unternehmensberatung Möller mit Rechtsanwälten, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen erhalten Sie unter: Insolvenzberatung.

Die Vergütung von Unternehmensberatung Möller wird individuell, d.h. wie es für die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens finanzierbar ist, festgelegt. Zögern Sie nicht, zu uns gleich Kontakt aufzunehmen. Je eher mit den notwendigen Arbeiten begonnen wird, desto höher sind die Erfolgschancen.